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Patientenverfügung. Ein starkes Instrument für die Selbstbestimmung in der Geburt

von Christina Mundlos & Doris Lenhard

Sind Geburtspläne sinnvoll?

Vor einigen Monaten wurde ich von der Deutschen Hebammenzeitschrift gefragt, wie ich zu individuell entworfenen Geburtsplänen stehe, die Frauen zur Geburt mitbringen. Meine entnervte Antwort lautete: „Allein die Tatsache, dass wir darüber reden müssen, ob es sinnvoll ist, dass sich Frauen Gedanken über die Geburt ihres Kindes machen und ihre Wünsche aufschreiben, zeigt, wo wir in der Geburtshilfe stehen. Oft mokiert oder ärgert sich das Personal über diese schöne Möglichkeit, die Mutter als Individuum und nicht bloß als Nummer kennenzulernen. Das ist nicht nur anmaßend sondern auch frauenverachtend.“

Eigenverantwortung trifft auf Konflikt-Projektion

Natürlich beginnt die Verantwortung einer Frau in ihrer Mutterrolle bereits lange vor der Geburt des Kindes. Selbstverständlich ist es sinnvoll, sich vor der Geburt mit seinen eigenen Wünschen auseinanderzusetzen, diese schriftlich festzuhalten und dem geburtshilflichen Personal den Geburtsplan vorzulegen. Denn wenn wir genau hinschauen, handelt es sich hier nicht um Wünsche nach dem Motto „Wünsch Dir was!“ Stattdessen setzt sich eine Frau verantwortungsvoll damit auseinander, wie ihr Kind und sie eine Geburt körperlich gesund und seelisch gestärkt bestehen können – im besten Sinne unversehrt.

Das Problem ist nicht, die Existenz eines Geburtsplans. Problematisch ist, dass Geburtspläne von der Klinik ignoriert werden. Manche Hebammen fühlen sich durch das Formulieren der Wünsche der Mütter gekränkt, beleidigt, angegriffen oder infrage gestellt. Wie können Frauen auch auf die Idee kommen, sie wären die Expertinnen für ihre eigene Geburt, für ihren Körper und ihr Baby?! Nicht selten werden die Geburtspläne der Mütter daher ausgelacht oder abfällig kommentiert. Das geburtshilfliche Personal projiziert in die Wunschliste eigene ungelöste Konflikte der Anerkennung von Hebammen und des Machtkampfes zwischen Ärzt*innen und Hebammen hinein. Den berühmten Tritt nach unten bekommen die Gebärende und das Baby ab.

Patientinnen- und Menschenrechte werden missachtet

Oft genug hält sich unter der Geburt in der Klinik dann niemand an die Wünsche der Gebärenden – selbst wenn diese sie extra schriftlich eingereicht haben! Patientinnenrechte werden mit Füßen getreten. Genauso wie unser Grundgesetz: Denn die Würde des Menschen ist unantastbar.

Katastrophal ist, dass das Missachten der Wünsche der Mutter dramatische Folgen für den Geburtsverlauf hat. Jede Hebamme weiß, dass die für eine gute Geburt notwendigen Hormone von der Frau nur ausgeschüttet werden können, wenn sie sich absolut sicher fühlt. Dazu benötigt jeder Mensch, aber besonders die Gebärende Rückhalt.

So hat es auch Doris Lenhard aus Bonn erlebt.

Sie betreut und begleitet seit Jahren Schwangere und Mütter. Sie hat sich spezialisiert auf die vorgeburtliche Beziehung zwischen Eltern und Babys. Als Bindungsanalytikerin stärkt sie Frauen nach Fehlgeburten, traumatischen vorherigen Geburten oder weil sie schlicht und ergreifend einfach Angst vor der Geburt haben. Sie bereitet die Eltern und das Baby ganz konkret auf den Geburtsprozess vor mit einer Hypnobirthing-basierten Geburtsvorbereitung. Hier entwickeln Eltern ihren Geburtsplan anhand fundierter Aufklärung. Manche begleitet sie auch während der Geburt.

Die Geburten ihrer Klientinnen verliefen fast immer gewaltfrei. Die Mütter hatten sich mit ihr intensiv auf die Geburt vorbereitet, eigene Geburtserfahrungen verarbeitet, den Geburtsplan lange vor der Geburt mit den Ärzt*innen besprochen. Doris Lenhard hat sie als Doula während der Geburt begleitet. Zuletzt erlebte sie aber zwei Fälle, bei denen sich Ärzt*innen, Hebammen und Klinik einfach über die Wünsche und Rechte der Mütter hinweggesetzt haben – sogar in Lenhards Beisein. Die Geburtspläne wurden komplett ignoriert. Und das bei einer vorbelasteten Mutter. Obwohl die Klinik wusste, dass hier ein frühestes klinisches Trauma der Gebärenden beachtet und traumasensibel begleitet werden muss. Lenhard war schockiert.

Entwicklung der Patientinnenverfügung durch Doris Lenhard

Als ehemalige Rechtsanwaltsgehilfin kam die clevere Bonnerin dann auf die Idee, eine justiziable Patientinnenverfügung zu entwickeln, um den Wünschen der Mütter mehr rechtlichen Nachdruck zu verleihen. Die justiziable Patientinnenverfügung wirkt allein schon über ihre Begrifflichkeit. Worte sind Macht und formen unser Denken und lösen Reaktionen beim Gegenüber aus. Die juristische Konnotation einer justiziablen Verfügung ist der machtvolle Ausdruck einer Eigensinnigkeit im besten Sinne, der Eigenverantwortung, welcher dem Geburtsplan von Hebammen und Ärztinnen nicht zugestanden worden war.

Der Hinweis auf die Patientinnenrechte und darauf, dass es sich hier um ein rechtlich relevantes Dokument und nicht um einen Wunschzettel aus dem Poesiealbum handelt, führt letztlich dazu, dass das Klinikpersonal mit Eltern auf Augenhöhe kommuniziert und mittlerweile übliche Standards für konstruktive Patientenkommunikation und gesetzliche Standards für Patientenaufklärung einhält.

Inhalte und Aufbau der justiziablen Patientinnenverfügung

Die Patientinnenverfügung enthält ein Anschreiben, in welchem die Eltern zunächst darlegen, welche Kompetenzen sie bereits in der Vorbereitung auf die Geburt erworben haben. Im Anschluss formulieren sie Forderungen, die sie an die Klinik und das gesamte geburtshilfliche Personal stellen. Dass Lenhards Eltern sehr realistische Vorstellungen von den Abläufen im Kreißsaal haben, kann man schnell aus den Patientinnenverfügungen herauslesen. So stimmen sich die Mütter oft mit den Vätern ab, dass sich das geburtshilfliche Personal mit sämtlichen Äußerungen zum Geburtsfortschritt oder zur Erwägung von Eingriffen zunächst ausschließlich an den/die Partner*in wenden soll. Hierzu wird das Personal in der Verfügung dann aufgefordert. So wird dem Umstand Rechnung getragen, dass es häufig die vielen unbedachten oder auch absichtlich ängstigenden Aussagen unter der Geburt sind, die dazu führen, dass die Mutter sich nicht mehr auf sich selbst und die Geburt konzentrieren und entspannt bleiben kann.

Mutter und Baby schütten Stresshormone aus

Sätze wie „Nur 1 cm in 2 Stunden“ oder „Vielleicht sollten wir jetzt langsam mal die Fruchtblase öffnen“ lösen physiologisch die Ausschüttung von Stresshormonen aus. Diese stören den Geburtsverlauf. Je nach individueller Vorgeschichte der Frau kann dies von leichter Irritation über Stress bis hin zur Reaktivierung eines Traumas reichen. Diese und ähnliche Stressoren führen dazu, dass Gebärende am Ende mürbe sind, sich ausgeliefert fühlen und Eingriffe über sich ergehen lassen. Während es in anderen Kulturen zum Allgemeinwissen gehört, dass ungeborene Babys empfindsame Wesen sind, die auf die Umgebung ihrer Mutter und deren Gefühle reagieren, bleibt dies in Deutschlands Kreißsälen weitestgehend unberücksichtigt. Der Körper der Mutter schüttet sofort Stresshormone aus. Auf den Stress reagiert das Baby, das mit Irritation reagieren kann. Das Baby wird in seiner Geburtsarbeit irritiert und behindert. Lenhards Klientinnen wollen sich mit der Verfügung auch abschirmen und einen Schutzraum schaffen. Alle Infos oder Wünsche des Personals gehen erstmal an die Begleitung der Gebärenden (Vater/Partner*in). Diese entscheidet dann, wie sie an die Mutter weitergetragen werden.

Mit der Patientinnenverfügung Gehör verschaffen

Was auch immer die Schwangeren an Forderungen in die justiziable Patientinnenverfügung aufnehmen, sie stellt ein wichtiges neues Instrument zur Selbstbestimmung dar und ist nur die logische Weiterentwicklung des Geburtsplans. Bedrücken muss einzig die Tatsache, dass sie überhaupt benötigt wird und dass Schwangere versuchen, sich mit Schriftstücken einen selbstverständlichen Schutzraum zu schaffen, den sie nicht mehr vorfinden, weil ihn die richtliniengeleitete, medikalisierte Geburt nicht vorsieht und er von einigen Hebammen oft verwehrt wird. Denn ursprünglich sind Patient*innenverfügungen entstanden, damit die eigenen Wünsche schriftlich vorliegen für den Fall, dass man eben nicht mehr ansprechbar ist und nicht mehr entscheiden kann. Gebärende sind aber (fast immer) noch ansprechbar und können ihre Wünsche und ihre Zustimmung oder Ablehnung mündlich äußern. Doch häufig verhallen ihre Stimmen ungehört. Schwangere brauchen diese Verfügung also weniger für Situationen, in denen sie nicht mehr sprechen können, sondern vielmehr für Situationen, in denen sie keiner hören will!

Justiziable Patientinnenverfügung wird erfolgreich eingesetzt!

Lenhards Klientinnen haben bislang durchweg positive Erfahrungen mit der Patientinnenverfügung gemacht. Zunächst sorgt sie regelmäßig für Irritationen bei Ärzt*innen und Hebammen. Ernst genommen und gehört wurden bisher aber alle der Mütter mit justiziabler Patientinnenverfügung!

Christina Mundlos* & Doris Lenhard

* Mehr Informationen über die Autorin, Beraterin, Doula und Speakerin Christina Mundlos finden Sie hier: http://christina-mundlos.de/